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   BVerwG, 13.11.1974 - VI B 53.74   

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BVerwG, 13.11.1974 - VI B 53.74 (https://dejure.org/1974,1419)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1974 - VI B 53.74 (https://dejure.org/1974,1419)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1974 - VI B 53.74 (https://dejure.org/1974,1419)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Bewertung von Zweckmäßigkeitserwägungen von Emotionen der Sensibilität des Wehrpflichtigen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VI B 53.74
    Das Verwaltungsgericht ist nicht von dem Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VII C 84.63 - (BVerwGE 23, 98) abgewichen.

    Entgegen der nicht näher begründeten Ansicht der Beschwerde hat das Verwaltungsgericht die Überlegungen des Klägers auch nicht rechtsfehlerhaft auf ihre Widersprüchlichkeit bzw. Logik hin untersucht, sondern allein danach geforscht, ob er unter dem Zwang des Gewissens steht (BVerwGE 23, 98 [99]).

  • BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VI B 53.74
    Nach dieser auch im Wehrpflichtrecht anwendbaren Vorschrift (§ 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG) muß mit der Abweichungsrüge geltend gemacht werden, das anzufechtende Urteil weiche in seinen entscheidungserheblichen rechtlichen Darlegungen von der konkret zu bezeichnenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab (Beschluß vom 11. Juli 1974 - BVerwG VI B 37.74 - mit weiteren Nachweisen).

    Dort ist entschieden, wer nur seinen Verstand betätige, erlange dadurch allein noch keine innere Bindung an das gewonnene Ergebnis, jedoch sei denkbar, daß das als richtig und vernünftig Erkannte zu einem inneren Widerhall führe und sich als Gewissen im Menschen festsetze (vgl. auch Beschluß vom 11. Juli 1974 - BVerwG VI B 37.74 -).

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VI B 53.74
    Diese Rechtsprechung des VII. Senats hat jedoch der zwischenzeitlich zuständig gewesene VIII. Senat in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 97.67 - (BVerwGE 30, 358) aufgegeben.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VI B 53.74
    Zudem hat im Anschluß daran der VIII. Senat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22) betont, das Verwaltungsgericht müsse sich ein Bild davon machen, ob und in welchem Maße der Kriegsdienstverweigerer sich mit den die Waffenanwendung betreffenden Problemen bereits so ernsthaft befaßt hat, daß eine seelische Belastung durch den Zwang zum Wehrdienst für ihn überhaupt in Betracht kommt.
  • BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VI B 53.74
    Verfahrensmängel können in Wehrpflichtsachen nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision geltend gemacht werden (vgl. u. a. Beschluß vom 25. März 1968 - BVerwG VIII B 7.68 - [BVerwGE 29, 226] und Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG VI B 30.74 -).
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VI B 53.74
    Dieser neueren Rechtsprechung hat sich der nunmehr zuständige beschließende Senat in seinem Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47) angeschlossen und sie dahin gehend präzisiert, daß die Eigentümlichkeit der Kriegsdienstverweigerungssachen insbesondere dadurch zum Tragen kommt, daß die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist.
  • BVerwG, 13.06.1974 - VI B 24.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VI B 53.74
    Der beschließende Senat hat dann weiter dargelegt, daß in der Regel einer an das Gewissen des Wehrpflichtigen gebundenen Entscheidung ein inneres Ringen, also ein Abwägen der einander widerstreitenden Pflichten vorausgehen wird (Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG VI B 24.74 -).
  • BVerwG, 06.08.1973 - VI CB 140.73
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VI B 53.74
    Vielmehr hat es bei ihm die geistige Auseinandersetzung vermißt, zu der er nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts seinen individuellen Fähigkeiten gemäß in der Lage gewesen wäre (vgl. auch Beschluß vom 6. August 1973 - BVerwG VI CB 140.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 55]).
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 81.73

    Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VI B 53.74
    Die vom Verwaltungsgericht festgestellte allgemeine Glaubwürdigkeit des Klägers, die ihm eigene Sensibilität und seine Abscheu vor dem Töten lassen nicht zwingend auf eine innere, den Kläger zutiefst verpflichtende Bindung schließen, gegen die er nicht handeln könnte, ohne seelischen Schaden zu nehmen (Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49] und vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 100.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 53]).
  • BVerwG, 23.06.1961 - VII C 181.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VI B 53.74
    Eine Abweichung von der Entscheidung vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 181.60 - (BVerwGE 12, 271) sieht die Beschwerde in der vermeintlich unterschiedlichen Beurteilung der Bedeutung von "Emotionen" des Wehrpflichtigen für seine Gewissensentscheidung.
  • BVerwG, 10.11.1961 - VII C 16.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73

    Vorliegen einer Gewissensentscheidung im Rahmen einer Anerkennung als

  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 30.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 07.01.1975 - VI C 48.74

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Dasselbe gilt in bezug auf die das angefochtene Urteil tragende Erwügung, daß die (allgemeine) Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit eines Kriegsdienstverweigerers zwar ein "bedeutendes Indiz" für die innere Gewissensbindung darstellt, daß daraus aber nicht zwingend auf eine ihn zutiefst im Gewissen verpflichtende Bindung geschlossen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. Dezember 1973 - BVerwG VI CB 177.73 -, vom 22. April 1974 - BVerwG VI CB 221.73 - und vom 13. November 1974 - BVerwG VI B 53.74 -).
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